Straubs Seitenblick

Das Fernunterrichtsschutzgesetz zu streichen ist überfällig


Straubs Seitenblick: Fernunterrichtsschutzgesetz streichen

Was bewegt die HR-Community? Reiner Straub, Herausgeber des Personalmagazins, beschäftigt sich in dieser Folge seiner Serie "Straubs Seitenblick" mit dem Fernunterrichtsschutzgesetz. Das Gesetz sollte nach der Empfehlung des Normenkontrollrats abgeschafft werden - doch bislang tut sich nichts. HR sollte Druck aufbauen.  

Der Bürokratieabbau ist eines der Großprojekte dieser Bundesregierung. Doch bei der Umsetzung tut sich die Regierung nach wie vor schwer - auch bei Gesetzen, die eigentlich "Low Hanging Fruits" sein könnten. Ein Beispiel dafür ist ein Gesetz, das seine regulative Wirkung im Bereich der Weiterbildung entfalten sollte, aber in der HR-Szene weitgehend unbekannt sein dürfte. 

Veraltetes Gesetz mit wenig Wirkung und viel Bürokratie

Doch der Reihe nach. In Deutschland gibt es das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG), das 1977 in Kraft trat, als die Unterlagen für das Fernlernen noch per Briefpost verschickt wurden. E-Learning, E-Coaching und das Internet gab es noch nicht. Natürlich hat dieses Gesetz auch eine staatliche Bürokratie hervorgebracht, die in Köln sesshaft geworden ist: Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) – so steht es auf der Website - "entscheidet über die Zulassung aller Fernlehrgänge, die einer Zulassungspflicht unterliegen. Ohne eine Zulassung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist es in Deutschland nicht gestattet, Fernlehrgänge zu vermarkten oder zu bewerben." Etwa 30 Mitarbeitende kümmern sich darum.

Die Behörde hat etwa 5.000 Fernlerngänge zugelassen, auf der Website werden die zugelassenen Lehrgangsanbieter aufgelistet. Schon der Blick auf die Anbieter zeigt, dass hier nur ein verschwindend kleiner Teil des Weiterbildungsmarktes gelistet ist - das abgebildete Volumen dürfte im unteren einstelligen Prozentbereich des Marktes liegen. Die Behörde verfügt über keine relevante Regelungskompetenz für den beruflichen Weiterbildungsmarkt, der bis zu 50 Milliarden schwer ist.

Über viele Jahrzehnte konnte das Land diese Bürokratie mitschleppen. Die Wirkung am Markt war gering, hat kaum Schaden angerichtet, es war nur Geldverschwendung. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Jahr 2025 mit zwei Urteilen die Anwendung des verstaubten Gesetzes ausgeweitet, sodass alle digitalen Lernangebote betroffen sind, die von Lehrpersonal gegen Entgelt angeboten werden und asymmetrisch stattfinden. Seither herrscht unter Weiterbildungsanbietern Verunsicherung und Aufregung: Müssen wir uns als Coaching- oder Trainingsanbieter zertifizieren lassen?

Politik stellt sich taub

Der Normenkontrollrat, angesiedelt beim Bundesjustizministerium, versteht sich als eine Art Bürokratie-Prüfstelle und will den Bürokratieabbau voranbringen. Im November 2025 forderte er die vollständige Abschaffung der Fernunterrichtsschutzgesetzes - ein Novum. Noch nie hatte der Rat eine Empfehlung zur Abschaffung eines Gesetzes gegeben, meist waren es Ratschläge zur Vereinfachung. Seine Begründung: "Es sei nicht mehr an die Entwicklungen des Marktes und der Rechtsprechung angepasst. Es stellt sich heute als eine bürokratische Last dar, die für niemanden mehr praktikabel ist." Die Aufforderung zum Handeln ging an die Bundesbildungsministerin Karin Prien, in deren Zuständigkeit die Sache fällt.

Doch was ist seither passiert? Aus dem Ministerium hört man, dass die Sache ergebnisoffen geprüft werde. Es wird offenbar überlegt, ob man das Gesetz wirklich abschaffen oder doch lieber modernisieren will. Eine Modernisierung des Gesetzes ist kaum vorstellbar ohne den Aufbau weiterer Bürokratie, mit der die Anbieter und Nutzer von Weiterbildung konfrontiert würden. 

Warum also nicht einfach der Empfehlung des Normenkontrollrats folgen? Karin Prien müsste dann mit der ZFU eine Behörde schließen, die im Bundesland ihres Parteikollegen Hendrik Wüst liegt. Und nicht nur das: Das Gesetz ist ein Bundesgesetz, doch bei der Bildung haben auch die Länder mitzureden. Im Verwaltungsausschuss der ZFU sitzen deshalb Vertreter der 16 Kultusministerien aller Länder, die ebenfalls der Maßnahme zustimmen müssten. Eine komplizierte Angelegenheit, es sei denn, alle würde das Ziel des Bürokratieabbaus teilen. 

Doch davon ist nicht auszugehen. Der Bundesverband der Fernstudienanbieter (dazu gehören beispielsweise die Bayerische Akademie der Wissenschaften oder die SRH Fernhochschule) macht sich für den Erhalt des Gesetzes stark: "Ohne dessen Schutz fehlt es an verbindlichen Standards für digitale Weiterbildungsangebote", lautet das Argument der Lobbyisten, die das Zulassungsverfahren der ZFU durchlaufen haben und diesen Wettbewerbsvorteil nicht aufgeben wollen. 

Petition zur Abschaffung des Fernunterrichtsschutzgesetzes gestartet

Vier Verbände der Weiterbildungs- und Coachingbranche (BDVT e.V., DVCT e.V., GSA und FWW e.V.) haben im Januar 2026 eine Petition gestartet, die die Abschaffung des Fernunterrichtsschutzgesetzes fordert und sich an den Deutschen Bundestag wendet. Die Petition hat bislang nur wenige hundert Unterstützer, die einflussreichen HR-Verbände wie der Bundesverband der Personalmanager*innen (BPM) oder die DGFP gehören noch nicht dazu. Auch der Wuppertaler Kreis e.V., der größte Verband der Weiterbildungsbranche, hat sich positioniert und fordert die Abschaffung des Gesetzes.

Doch die Aktivisten haben alle kein großes Zutrauen in das Versprechen der Bundesregierung, mit dem Bürokratieabbau ernst zu machen. Das kann man sowohl der Petition wie auch der Stellungnahme des Wuppertaler Kreises entnehmen: "Das angestaubte Fernunterrichtsschutzgesetz gehört abgeschafft oder zumindest stark reformiert, um keinen Fortschrittsbremse bei der digitalen Transformation zu sein", formuliert Peter Schäfer, Geschäftsführer des Wuppertaler Kreises. Er ergänzt: "Die Früchte des Bürokratieabbaus hängen in Deutschland nicht niedrig."

In den USA hat die Regierung mit der "Operation Kettensäge" Behörden verkleinert. Das wünscht sich hier niemand - aber ohne eine Säge wird es mit dem Bürokratieabbau wohl nichts. 

Hier geht es zur Petition, die die Abschaffung des Fernunterrichtsschutzgesetzes fordert (und leider auch die Option der Modernisierung enthält).


Über den Autor:  Reiner Straub ist Herausgeber des Personalmagazins und schreibt über die Themen Management, Human Resources, Wirtschaftspolitik, Arbeitsmarkt und Bildung. Er führt Gespräche mit Meinungsbildnern aus der Unternehmenspraxis, der HR-Szene und der Wissenschaft und beobachtet die Marktentwicklung.