Schlagfertig (Teil 4): Wie Sie unangemessener Kritik wirkungsvoll begegnen
Ungerechtfertigte Kritik kann regelrecht wehtun. Wenn Sie sich in ein Projekt reinhängen, dann erwarten Sie Anerkennung. Wird Ihre Leistung hingegen mit einem Schulterzucken abgetan oder sogar bekrittelt, sind Sie enttäuscht oder verärgert. Gerne würden Sie etwas dazu sagen, um sich Luft zu verschaffen, aber was? Oder Sie haben einen Fehler gemacht. Ein Kunde, Kollege oder Ihr Vorgesetzter regt sich gewaltig darüber auf. Er überhäuft Sie mit Vorwürfen, unterstellt Ihnen Faulheit und Unfähigkeit und macht Sie für alle möglichen Missstände verantwortlich. Auch eine solche maßlose Kritik mag niemand auf sich sitzen lassen.
Wir wollen fair beurteilt werden
Ein negatives Urteil ist im Grunde nicht das Problem. Berechtigte Kritik dürfte uns sogar helfen, während wir andersherum ein unangemessenes Lob als peinlich empfinden. Wir möchten einfach nur fair beurteilt werden. Wenn wir uns also gegen ein Fehlurteil zur Wehr setzen wollen, muss es vor allem darum gehen, dass dieses nicht so stehen bleibt.
1. Strategie: Die Gegendarstellung
Der beste Weg ist demzufolge eine schlagfertige Gegendarstellung. Ziel sollte es sein, das schiefe Urteil wieder gerade zu rücken, möglichst kurz, versteht sich. Sie brauchen sich dabei nicht um Originalität bemühen. Halten Sie einfach in zwei Sätzen dagegen. Das genügt, um sich zu behaupten. Setzt Ihr Gegenüber seine Kritik fort, können Sie, so oft Sie wollen, mit einer Gegendarstellung kontern.
Tipp: Formulieren Sie eine Gegendarstellung immer klar, knapp und selbstbewusst. Haben Sie keine Angst vor Widerspruch. Sie bestehen ja nur auf Ihrer Sicht der Dinge.
Wie Sie Unterstellungen aushebeln
Die Gegendarstellung ist auch sehr gut geeignet, um Unterstellungen zurückzuweisen. "Ach, Sie wollten wohl früher nach Hause", bemerkt Ihr Chef, "deshalb haben Sie sich so beeilt." Ganz im Sinne der Gegendarstellung antworten Sie: "Ich habe mich keineswegs beeilt. Ich habe nur zügig meine Arbeit erledigt."
"Das ist Ihre Ansicht"
Sie können den ersten Teil der Gegendarstellung, also dieZurückweisung des Vorwurfs, noch etwas schärfer formulieren. Sie stellen heraus, dass es sich bei dem Urteil oder der Unterstellung um die ganz persönliche Sicht Ihres Gegenübers handelt.
Tipp: Bei der Richtigstellung sollten Sie keine Heldengeschichten erfinden, sondern Ihre Sicht darlegen. Da können Sie durchaus nuancieren, also beispielsweise einräumen, dass bestimmte Dinge nicht so gut gelaufen sind. Das schwächt Ihre Position keineswegs, sondern spricht nur für Ihre Souveränität.
2. Strategie: Die Nachfrage
Eine weitere nützliche Technik, sich gut gegen Ungerechtigkeit zu behaupten, ist die Nachfrage. Bei dieser halten Sie sich erst einmal zurück und spielen den Ball wieder Ihrem Gesprächspartner zu, der sich nun näher erklären muss. Dadurch können Sie die Hintergründe besser einschätzen und haben mehr Möglichkeiten, angemessen zu reagieren. Vielleicht hat sich Ihr Gegenüber nur im Ton vergriffen, vielleicht zeigt sich, dass er keine Ahnung hat, vielleicht fällt das vernichtende Urteil unvermittelt in sich zusammen.
"Was meinen Sie damit?"
Wenn Sie also jemand angiftet, dann fragen Sie doch einfach zurück: "Wie meinen Sie das?" Oder: "Was meinen Sie damit?" Oder: "Wie kommen Sie darauf?" Dadurch bleiben Sie höflich und souverän und geben Ihrem Gegenüber die Chance, die Sache zu "reparieren". Ansonsten muss er deutlicher werden und sein Urteil näher begründen. Darüber lässt sich aber reden, und häufig ergeben sich einzelne Punkte, an denen Sie einhaken können.
Tipp: Die Nachfrage ist bestens geeignet, wenn jemand eine Begriffskeule auspackt. Unterstellt Ihnen jemand "Stasi-Methoden", so gerät der Betreffende durch die freundliche Nachfrage "Was verstehen Sie eigentlich unter Stasi-Methoden?" gewöhnlich ins Schwimmen.
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