GVNW Fachtagung bAV und Employee Benefits

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) und Employee Benefits stehen im Mittelpunkt einer Fachtagung am 8. Dezember 2021 in Bonn, zu der der Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft (GVNW) lädt. Für die Veranstaltung gilt die 2G-plus-Regel.

Mit einer Zusammenführung der Themen betriebliche Alterversorgung (bAV) und Employee Benefits bei der Fachtagung "Fokus bAV und Employee Benefits" am 8. Dezember in Bonn verfolgt der Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft (GVNW) nun bereits im dritten Jahr sein innovatives Tagungskonzept.

Veranstalter will Networking ermöglichen

Ziel ist, neben der Gesamtschau auf die weiten Themenbereiche auch die Protagonisten in diesen Bereichen zusammenzubringen. Angesprochen sind Versicherungseinzelkämpfer, Versicherungsabteilungen, firmenverbundene Vermittler ebenso wie Geschäftsführer und Verantwortliche in Unternehmen für die Bereiche HR, bAV, Pension und Vergütung inklusive Benefits. Der Veranstalter will dadurch neben praxisnahen Informationen auch intensive Möglichkeiten zum Networking zwischen Unternehmenspraktikern und der Anbieterseite eröffnen, insbesondere in den Bereichen bAV, bKV, Gruppen-Unfallversicherung, Gesundheitsmanagement (BGM), Assistance, Telemedizin, Arbeitskraft- und Einkommenssicherung und vielen mehr.

Tagung bietet Fachvorträge und Praxisbeispiele

Themen der Fachvorträge und Praxisbeispiele sind unter anderem aktuelle Entwicklungen und Handlungsempfehlungen für die betriebliche Vorsorge, kollektive Absicherungspakete für Gruppenrisiken und neue Studienergebnisse zu den Benefitprioritäten der Beschäftigten. Durch das Programm führt Mathieas Kohl, Leiter Konzernversicherungen Drägerwerk AG und Mitglied des Vorstandes des GVNW e.V.

Die Fachtagung findet als Präsenzveranstaltung am 8. Dezember 2021 mit Networking am Vorabend, 7. Dezember 2021, im Kameha Grand Bonn statt. Es gilt die 2G-plus-Regel: Zugang zu den Veranstaltungen erhalten nur geimpfte und genesene Personen, die zusätzlich ein offizielles, negatives Testzertifikat eines tagesaktuellen Antigenschnelltests vorlegen.