Begriff

Urlaubsentgelt bezeichnet die Lohn- und Gehaltsfortzahlung während des Urlaubs eines Arbeitnehmers. Im Gegensatz dazu ist Urlaubsgeld ein freiwilliges zusätzliches Entgelt, das einen Beitrag zu den urlaubsbedingten Aufwendungen des Arbeitnehmers darstellen soll. Abzugrenzen ist das Urlaubsentgelt außerdem von der Urlaubsabgeltung. Diese stellt den monetären Ersatz nach Beendigung der Beschäftigung von zustehendem, jedoch nicht gewährtem Erholungsurlaub eines Arbeitnehmers dar.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Höhe, Berechnung und Auszahlungsmodalitäten des Urlaubsentgelts sind in § 11 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Nach einem zentralen Urteil des BAG zur Bemessung des Urlaubsentgelts ist eine Lohn- bzw. Entgeltfortzahlungsvereinbarung, die vorsieht, dass der Arbeitnehmer während des Mindesturlaubs lediglich ein vermindertes Entgelt erhält, unwirksam (BAG, Urteil v. 21.3.1985, 6 AZR 565/82).

Lohnsteuer: Der gezahlte Arbeitslohn gehört i. S. v. § 19 EStG zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Sozialversicherung: Das für die Dauer eines Urlaubs gewährte Entgelt ist nach § 14 SGB IV laufendes Arbeitsentgelt.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Urlaubsentgelt pflichtig pflichtig
 

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge