Der während des Urlaubs weitergezahlte Arbeitslohn (Urlaubsentgelt) gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn i. S. v. § 19 EStG und ist zusammen mit dem übrigen Arbeitslohn des Lohnzahlungszeitraums zu versteuern. Pauschale Zahlungen für während des Urlaubs nicht geleistete Arbeit während der Nacht sind steuerpflichtig.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge