Begriff

Mehrarbeit ist die Arbeit, die über die allgemeine vereinbarte Arbeitszeitgrenze (regelmäßig 8 Stunden werktäglich) hinausgeht. Die maßgebliche Regelarbeitszeit kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Gesetz ergeben.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Maßgebliche Vorschriften enthält das Arbeitszeitgesetz. Der Arbeitnehmer kann aufgrund Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag oder der Treuepflicht zur Leistung von Mehrarbeit verpflichtet sein (BAG, Urteil v. 27.2.1981, 2 AZR 1162/78).

Lohnsteuer: Einzelheiten zum steuerlichen Arbeitslohnbegriff regeln § 19 Abs. 1 EStG und § 2 LStDV. Da das Einkommensteuergesetz nur eine beispielhafte Aufzählung enthält, ergänzen R 19.3- 19.8 LStR sowie H 19.3-19.8 LStH die gesetzlichen Bestimmungen.

Sozialversicherung: § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV definiert die vom Arbeitgeber im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses an den Arbeitnehmer geleisteten Zahlungen als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt. Hierunter fallen auch die für Mehrarbeit vom Arbeitnehmer ggf. zu beanspruchenden Zuschläge.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Mehrarbeitsvergütung pflichtig pflichtig
Mehrarbeitszuschlag pflichtig pflichtig
 

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge