Entscheidungsstichwort (Thema)
Verpflichtung zur Vorlage einer AU auch nach 6 Wochen?
Orientierungssatz
Der Arbeitnehmer ist auch nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung (§ 3 Abs 1 S 1 EntgFG) verpflichtet, dem Arbeitgeber bei Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit gemäß § 5 Abs 1 S 2 bis 4 EntgFG eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
Die Verletzung dieser Pflicht kann nur unter besonderen Umständen ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein.
Verfahrensgang
ArbG Halle (Saale) (Entscheidung vom 23.03.1995; Aktenzeichen 11 Ca 4868/94) |
Fundstellen
Haufe-Index 519022 |
BB 1996, 2307 |
BB 1996, 2307 (Leitsatz 1) |
NZA 1997, 772-773 (Leitsatz 1 und Gründe) |
RzK, I 6a Nr 137 (Leitsatz 1) |
Bibliothek, BAG (Leitsatz 1 und Gründe) |
JMBl ST 1997, 136-137 (Leitsatz und Gründe) |
LAGE § 626 BGB, Nr 99 (Leitsatz 1 und Gründe) |
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