Zusammenfassung

 
Begriff

Der Krankengeldzuschuss ist eine lohnsteuerpflichtige Zahlung des Arbeitgebers während des Bezugs von Krankengeld. Er soll finanzielle Nachteile ausgleichen. Der Anspruch, die Höhe und die Dauer sind oft in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen geregelt. Eine gesetzliche Zahlungsverpflichtung besteht nicht.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die Lohnsteuerpflicht ergibt sich aus § 8 Abs. 1 EStG i. V. m. § 2 LStDV; weitere Einzelheiten zum steuerlichen Arbeitslohnbegriff regelt § 19 Abs. 1 EStG. Die R 19.3 - 19.8 LStR sowie H 19.3 - 19.8 LStH ergänzen die beispielhafte Aufzählung der nichtselbstständigen Einkünfte im Einkommensteuergesetz.

Sozialversicherung: Die beitragsrechtliche Beurteilung ist in § 23c SGB IV geregelt. Die Spitzenorganisationen der Kranken- und Rentenversicherung und die Bundesagentur für Arbeit haben am 13.11.2007 ein Gemeinsames Rundschreiben zur Thematik der sonstigen nicht beitragspflichtigen Einnahmen nach § 23c SGB IV (GR v. 13.11.2007-I) herausgegeben. Der GKV-Spitzenverband und die Spitzenorganisationen der Kranken- und Unfallversicherung erläutern die Auswirkungen auf das Krankengeld im Gemeinsamen Rundschreiben vom 7.9.2022 (GR v. 7.9.2022).

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV

Arbeitgeberzuschuss zum Krankengeld

* Soweit der Zuschuss zusammen mit dem Krankengeld das Nettoarbeitsentgelt um nicht mehr als 50 EUR monatlich übersteigt.
pflichtig frei*
 

Lohnsteuer

1 Krankengeldzuschuss ist lohnsteuerpflichtig

Erkrankt ein Arbeitnehmer, ist nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz der Arbeitslohn für 6 Wochen weiterzuzahlen. Viele Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums einen Zuschuss zum von der Krankenkasse gezahlten Krankengeld bis zum vorher erzielten Nettoarbeitsentgelt. Das kann im Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder im Einzelarbeitsvertrag geregelt sein. Dieser Zuschuss, den der Arbeitnehmer zusätzlich zum Krankengeld oder Krankentagegeld aus der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung erhält, ist lohnsteuerpflichtig. Fällt wegen der geringen Höhe der Zuschüsse bei der Anwendung der Monatslohnsteuertabelle keine Lohnsteuer an, müssen die Zuschüsse trotzdem im Lohnkonto und in der Lohnsteuerbescheinigung als steuerpflichtiger Arbeitslohn erfasst werden.

2 Krankengeld ist lohnsteuerfrei

Besteht die Krankheit nach Beendigung des 6-wöchigen Lohnfortzahlungszeitraums weiter, erhält der Arbeitnehmer Krankengeld von seiner Krankenkasse. Dieses Krankengeld gehört weder zum steuerpflichtigen Arbeitslohn noch zu einer anderen Einkunftsart – auch dann nicht, wenn es an Hinterbliebene gezahlt wird.[1]

Das Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt.[2] Deshalb muss der Arbeitnehmer die Bescheinigung, die er über die Höhe des Krankengelds von seiner Krankenkasse erhält (sog. Leistungsnachweis), bei seiner Veranlagung zur Einkommensteuer dem Finanzamt vorlegen.

3 Nachweis- und Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers

Damit das Finanzamt diese Fälle erkennen kann, muss der Arbeitgeber bei Zahlung von Krankengeld für mindestens 5 aufeinanderfolgende Arbeitstage sowohl im Lohnkonto als auch in der Lohnsteuerbescheinigung den Buchstaben U (Unterbrechung) bescheinigen. Ist im Lohnkonto des Arbeitnehmers ein U bescheinigt, darf der Arbeitgeber für diesen Arbeitnehmer keinen Lohnsteuer-Jahresausgleich durchführen.

Sozialversicherung

1 Zuschüsse während des Krankengeldbezugs

Verschiedene Arbeitgeber zahlen freiwillig oder aufgrund vertraglicher Verpflichtung während des Bezugs von Krankengeld an den Arbeitnehmer Zuschüsse oder gewähren weiterhin bestimmte Leistungen (z. B. vermögenswirksame Leistungen, Werkswohnung). Die beitragsrechtliche Behandlung dieser Bezüge richtet sich nach § 23 c Abs. 1 SGB IV.

2 Beitragspflicht

Werden während des Krankengeldbezugs Zuschüsse des Arbeitgebers und sonstige Einnahmen aus einer Beschäftigung gewährt, gelten diese nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.[1] Die Einnahmen dürfen zusammen mit dem Krankengeld das Nettoarbeitsentgelt um nicht mehr als 50 EUR monatlich übersteigen. Dies hat zur Folge, dass entsprechende Leistungen, die für die Zeit des Bezugs von Krankengeld laufend gezahlt werden, bis zum maßgeblichen Nettoarbeitsentgelt nicht beitragspflichtig sind.

 
Hinweis

Lohnsteuer- und beitragsrechtliche Behandlung

Zuschüsse zum Krankengeld unterliegen als Arbeitsentgelt der Steuerpflicht. Beiträge zur Sozialversicherung sind zu entrichten, wenn die Freigrenze überschritten wird.

Die vom Arbeitgeber darüber hinaus gezahlten Beträge sind erst dann als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zu berücksichtigen, wenn sie die Freigrenze in Höhe von 50 EUR übersteigen. Der Krankengeldzuschuss wird in dem Umfang beitragspflichtig, in dem er das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt überschreitet.

 
Wichtig

Regelung gilt auch für PKV-Versicherte

Dies gilt sowohl für Mitglieder der gesetzlichen als auch für Versicherte der privaten Krankenversicherung.

3 Ruhen des Krankengeldes

Bei dem Betrag von 50 EUR han...

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