Personalentwicklung während der Elternzeit

Wie sichern Unternehmen den Kompetenzerhalt ihrer Mitarbeiter während der Elternzeit? Auch diese Frage ist nicht zu vernachlässigen, um den Wiedereinstieg nach der Elternzeit zu erleichtern. Der dritte Teil unserer Serie zeigt, wie Personaler die Weiterbildung gestalten können.

Während der Elternzeit können Arbeitnehmer bis zu 30 Stunden wöchentlich arbeiten - sie haben auch einen Anspruch darauf. Der Arbeitgeber hat hier eine optimale Möglichkeit eventuelle Lücken wie zum Beispiel Urlaubs-oder Krankheitsvertretungen oder aber auch die Mitarbeit in Projekten zu füllen. So können die Qualifikationen des Arbeitnehmers erhalten bleiben und der Arbeitgeber schafft mit dieser Möglichkeit eine stärkere Bindung des Arbeitnehmers zum Unternehmen und eventuellen früheren Wiedereinstieg.

Weiterbildung auch in Elternzeit wichtig

Damit die Kompetenz auch während der Elternzeit vom Arbeitnehmer erhalten bleibt, sollten Arbeitgeber die Möglichkeit schaffen, dass sie an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen können. Mit dieser Maßnahme bleiben Mitarbeiter auf dem Laufenden und das Praxiswissen wird wieder aufgefrischt.

Wenn sich während der Elternzeit herausstellt, dass der Arbeitnehmer auf seinen früheren Arbeitsplatz nicht zurückkehrt, zum Beispiel beim Mitarbeitercoaching oder in Gesprächen mit seinem Vorgesetzten, so kann der Arbeitgeber rechtzeitige Personalentwicklungsmaßnahmen treffen, um den Arbeitnehmer für die berufliche Neuorientierung vorzubereiten. So kann er schon während der Elternzeit die entsprechende Kompetenz aufbauen. Dies kann zum Beispiel durch Qualifizierungsmaßnahmen innerhalb des Unternehmens stattfinden oder der Mitarbeiter besucht externe Weiterbildungsinstitute. Dem Arbeitnehmer wird so der Wiedereinstieg deutlich erleichtert und die Arbeitsleistung wird für das Unternehmen schneller zur Verfügung gestellt.

Intranet und Weiterbildungsmedien zur Verfügung stellen

Hat das Unternehmen ein Intranet oder sonstige Medien, die die Arbeitnehmer über aktuelle Informationen oder Weiterbildungen informieren, so sollten Arbeitnehmer in Elternzeit diese Medien auch zur Verfügung stehen. Der Arbeitnehmer hat so die Möglichkeit sich über Entwicklungen des Unternehmens zu informieren oder kann sich gezielt weiterbilden zum Beispiel mithilfe von Online-Schulungen. 


Autorin: Sabrina Klix ist Personalentwicklerin und unterstützt mit ihrer Beratung "Mamihelden" Unternehmen in Fragen rund um das Management von Elternzeiten.