Neue CSR- Pflichten für Unternehmen

Die EU-Kommission hatte, um die soziale Verantwortung der Unternehmen zu stärken, einen Aktionsplan für den Zeitraum 2011-2014 geschaffen. Insbesondere will die Kommission die Transparenz größerer Unternehmen verbessern und sie zur Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen  verpflichten. Zum anderen sollen Unternehmen ihre Diversitätspolitik bei der Besetzung von Leitungs- und Aufsichtsorganen offenlegen. Wir fragten Klaus-Dieter Sohn vom Centrum für Europäische Politik (CEP), was auf die deutschen Unternehmen hier zukommt.

Haufe Online-Redaktion: Bis Mitte 2014 sollen die Ideen aus dem Aktionsplan der EU-Kommission in den Mitgliedsstaaten umgesetzt sein. In Deutschland hat sich in den Berichtspflichten noch nichts geändert. Wird das nun bis zum Frühjahr kurzfristig umgesetzt werden müssen? 

Klaus-Dieter Sohn: Der Aktionsplan stellt keine verpflichtende Maßnahme gegenüber den Mitgliedstaaten dar. Sie können ihre nationalen Vorschriften ändern, müssen es aber nicht. Angesichts der Tatsache, dass die EU-Kommission am 16. April 2013 vorgeschlagen hat, die Berichtspflichten zur Diversitätspolitik sowie zu Arbeitnehmer- und Umweltbelangen in die Richtlinie über den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften aufzunehmen, sind die Mitgliedstaaten gut beraten, nicht vorzupreschen, sondern abzuwarten, was konkret geändert wird. 

Haufe Online-Redaktion: CSR ist ja schon von der Definition her, ein Thema, dem sich Unternehmen freiwillig unterwerfen. Wie schätzen Sie hier die Erfolgsaussichten eines Gesetzes ein?

Sohn: Die Kommission wendet sich in ihrer CSR-Strategie vom Prinzip der Freiwilligkeit ab und bevorzugt nun eine Mischung aus gesetzlichen Vorgaben einerseits und einem allgemeinen, Anreize setzenden regulatorischen Umfeld andererseits. Zwar wird CSR als freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen deklariert. Durch Änderungen des regulatorischen Umfelds wird aber Druck aufgebaut, sodass die Entwicklung und Einhaltung von CSR-Konzepten faktisch verpflichtend wird. Der aktuelle Gesetzesvorschlag ist meines Erachtens erst der Anfang.

Haufe Online-Redaktion:: Wie wird dann der weitere Verlauf sein? 

Sohn: Das Europäische Parlament und der Ministerrat müssen den vorgeschlagenen Änderungen an der Rechnungslegungsrichtlinie noch zustimmen. Das Europäische Parlament wird voraussichtlich am 10. März dieses Jahres über den Vorschlag der EU-Kommission abstimmen. Ob sich bis zu den Parlamentswahlen Ende Mai eine Einigung mit dem Ministerrat finden wird, ist noch offen. Es wird allerdings bereits im Vorfeld der Abstimmung des Europäischen Parlaments Verhandlungen mit dem Ministerrat geben, so dass ich davon ausgehe, dass die Änderungen bis zu den Wahlen verabschiedet sein werden. Sie könnten dann bis Ende 2014 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden und ab 2015 anwendbar sein.

Haufe Online-Redaktion: Weiter fordert der Aktionsplan, die Zusammensetzung der Leitungs- und Aufsichtsorgane nach Alter, Geschlecht, geographischer Herkunft und Bildung in den Unternehmensberichten zu veröffentlichen. In Deutschland ist nun ja gerade die Frauenquote durchgesetzt worden - die Angaben, die die EU-Kommission fordert, gehen darüber hinaus. Worauf stützt die Kommission eine solche Forderung?  

Sohn: Die EU-Kommission ist der Überzeugung, dass sich mehr Frauen in Führungspositionen nur durch gesetzlichen Zwang erreichen lassen. Sie unterstellt den Unternehmen die systematische Ausgrenzung von Frauen, ohne allerdings einen Beleg dafür zu haben. Also hat sie Richtlinie für die Einführung einer Frauenquote vorgeschlagen. Über den Vorschlag wird im Ministerrat kontrovers diskutiert. Aber es ist natürlich befremdlich, dass sich Deutschland auf europäischer Ebene gegen eine Frauenquote ausspricht, im eigenen Land aber eine solche Quote vereinbart. Es wird also in jedem Fall eine Frauenquote kommen. 

Haufe Online-Redaktion: Auf was werden sich Unternehmen also 2014 im Bereich CSR einstellen müssen ? 

Sohn: Ich befürchte, dass Deutschland bei der Umsetzung der europäischen Vorgaben, wie so oft in der Vergangenheit, noch weitere Vorgaben machen wird. Überdies sind derzeit nur Kapitalgesellschaften betroffen, sowohl von der Frauenquote als auch von den Berichtspflichten. Es ist nicht auszuschließen, dass die EU-Kommission zukünftig auch die anderen Unternehmen zu einer Frauenquote verpflichten will. Teile des Europäischen Parlaments haben diese Forderung bereits formuliert, wenngleich sich dafür noch keine Mehrheit abzeichnet. 

Klaus-Dieter Sohn ist Fachbereichsleiter Arbeit & Soziales, Gleichbehandlung und Institutionelles Recht im Centrum für Europäische Politik (CEP)

Das Interview führte Katharina Schmitt, Redaktion Personalmagazin

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