Kolumne Talentmanagement: Die Talentin und der Talenter

Talente finden, fördern, binden – dieser Dreiklang birgt viele Zwischentöne und sorgt auch für Missklänge in Unternehmen. Talentmanagement-Experte Martin Claßen gibt in seiner Kolumne Ein- und Ausblicke in die Talentwelt. Heute zur Frage: Ist Talent männlich oder weiblich?

Objekte der Begierde im Talentmanagement sind nur in grammatikalischer Hinsicht ein Neutrum: das Talent. Von wenigen androgynen Ausnahmen abgesehen handelt es sich um Weiblein "die Talentin" oder Männlein "der Talenter".

Nun entsteht diese Kolumne meist in Freiburg, einer mit soziologischer Brille als progressiv zu bezeichnenden Stadt. Das hilft bei der richtigen Nutzung von weiblicher und männlicher Schreibweise. Konnte ich doch über die städtische Homepage rasch zum "Merkblatt zur praktischen Unterstützung bei der Anwendung der verbindlichen Vorgaben in Nummer 1.6.5 der Vorschriftenrichtlinien (Anlage 2 zur Vorschriftenanordnung) zur Verwendung einer geschlechtergerechten Rechts- und Amtssprache" weitersurfen. Beschlossen hat diese Verordnung vom 13. Oktober 2009 die Lenkungsgruppe "Gender Mainstreaming" im Ministerium für Arbeit und Soziales des Bundeslands Baden-Württemberg – sogar noch unter einer bürgerlich-konservativen Landesregierung.

Drei Regeln für die geschlechtsneutrale Sprache

Dort sind wichtige Grundregeln für geschlechtergerechten Sprachgebrauch zusammengefasst: "Erstens, Verständlichkeit und Lesbarkeit eines Textes müssen erhalten bleiben. Zweitens, vermeiden Sie unübersichtliche Wortgebilde und umständliche, komplizierte Sätze. Drittens, 'Generalklauseln', in denen ausgeführt wird, dass Frauen zwar mit gemeint sind, aus Gründen der Lesbarkeit eines Textes auf die weibliche Form jedoch verzichtet wird, sind nicht geschlechtergerecht und sollten daher nicht verwendet werden".

Empfohlen wird, so das Merkblatt, "eine sinnvolle Kombination von neutralen Formulierungen und Paarformulierungen". Zum Glück gilt laut Verordnung das von mir oft verwendete Wort "Führungskraft" als geschlechtsneutrales Substantiv. Also kein sprachlicher Zwang zur "Führungskräftin", gesetzlich dank der Quote vermutlich bald schon.

Talente sind auch nur Menschen

Die meisten der in dieser Kolumne vorkommenden Personenbezeichnungen wie "der Mitarbeiter", "der Manager", "der Leader" gibt es allerdings auch in weiblicher Form. Wofür im Merkblatt Paarformulierungen angeraten werden – "der Leader und die Leaderin". Man könne außerdem, erlaubt die Verordnung, Personenbezeichnungen ganz vermeiden.

Da es beim Talentmanagement jedoch um Menschen geht, ist dies keine praktikable Alternative. Ebenso wenig wie die "Bildung geschlechtsneutraler Personenbezeichnungen durch Substantivierung von Adjektiven oder Partizipien im Plural (zum Beispiel die Erwerbslosen, die Steuerpflichtigen, die Berufstätigen)". Wobei einen als berufstätiger Steuerpflichtiger und berufstätige Steuerpflichtige vor allem die Reihenfolge der Beispiele in diesem staatlichen Merkblatt wundert.

Immerhin, der "Gebrauch von Funktions-, Kollektiv- und Institutionsbezeichnungen" ist erlaubt, steht ganz am Ende des Merkblatts. Meines Erachtens ist "Talent" eine solche Funktion. Und ich bin grammatikalisch und "gender-mainstreamerisch" aus dem Schneider und aus der Schneiderin.