Der Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer bestimmte Zuschüsse gewähren, die steuerfrei bleiben. Hierzu gehören z. B. folgende Zuschüsse:
- Betreuungszuschuss für Kinder bis zum 14. Lebensjahr und pflegebedürftige Angehörige[1],
- Essenszuschuss (bis 3,10 EUR steuerfrei, darüber hinaus bis 4,13 EUR pauschal versteuert)[2],
- Zuschuss zum Mutterschaftsgeld,
- Kindergartenzuschuss,
- Fahrtkostenzuschuss für öffentliche Verkehrsmittel.
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