Der Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer bestimmte Zuschüsse gewähren, die steuerfrei bleiben. Hierzu gehören z. B. folgende Zuschüsse:

  • Betreuungszuschuss für Kinder bis zum 14. Lebensjahr und pflegebedürftige Angehörige[1],
  • Essenszuschuss (bis 3,10 EUR steuerfrei, darüber hinaus bis 4,13 EUR pauschal versteuert)[2],
  • Zuschuss zum Mutterschaftsgeld,
  • Kindergartenzuschuss,
  • Fahrtkostenzuschuss für öffentliche Verkehrsmittel.
[1] S. Abschn. 3.2.
[2] S. Abschn. 3.4.

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