Begriff

Zahlreiche Steuerbefreiungen und Pauschalierungsvorschriften setzen voraus, dass der Arbeitgeber zusätzliche Leistungen gewährt. Lange streitig war die Frage, ob dieses Kriterium auch bei vorheriger Entgeltumwandlung erfüllbar sein kann. Die Rechtsprechung hat entsprechende Modelle im Grundsatz anerkannt. Eine gesetzliche Definition der Zusätzlichkeitsvoraussetzung sorgt mittlerweile für Klarheit, dass es sich immer um zusätzliche Leistungen handeln muss. Da die Berücksichtigung in der Sozialversicherung von der Steuerfreiheit eines Bezugs abhängig ist, hat dies auch unmittelbar Auswirkungen für diesen Bereich.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die Zusätzlichkeitsvoraussetzung selbst ist in § 8 Abs. 4 EStG geregelt. Pauschalierungsvorschriften mit Zusätzlichkeitskriterium finden sich in § 40 Abs. 2 EStG. Steuerfreie Einnahmen mit entsprechender Klausel finden sich in § 3 EStG. Daneben taucht die Zusätzlichkeitsvoraussetzung bei Gutscheinen in § 8 Abs. 2 EStG und bei der Altersversorgung für Geringverdiener in § 100 EStG auf.

Sozialversicherung: Bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung und der Beitragsberechnung ist jeweils das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung zu berücksichtigen. Dieses umfasst nach § 14 SGB IV grundsätzlich alle Einnahmen aus der Beschäftigung. Ausnahmen regelt die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) für steuerfreie Bezüge, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gezahlt werden.

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