Entsendezulagen sind Zulagen, die wegen der vorübergehenden Beschäftigung in einem anderen Land gezahlt werden. Regelmäßig sollen hiermit die höheren Lebenshaltungskosten in dem anderen Land ausgeglichen werden (z. B. Miete, Verpflegung etc.). Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist grundsätzlich steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Es ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, ob die Zulage (teilweise) nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei bleiben kann, wenn die Voraussetzungen für eine Auswärtstätigkeit oder doppelte Haushaltsführung erfüllt sind.

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