Von der Möglichkeit, in der Jugend zu günstigen PKV-Beiträgen versichert zu sein und im Alter den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung zu überschaubaren Preisen in Anspruch zu nehmen, haben in der Vergangenheit viele Versicherte Gebrauch gemacht. Dies hat dazu geführt, dass der Gesetzgeber den Wechsel zwischen den Systemen erheblich erschwert hat. Entscheidet sich ein Arbeitnehmer als Jahresarbeitsentgelt-Übergrenzer für die private Krankenversicherung, so ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr ohne Weiteres möglich. Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn die Beschäftigung endet und der Arbeitnehmer krankenversicherungspflichtig wird. Das kann z. B. durch ein neues Beschäftigungsverhältnis mit geringeren Entgeltansprüchen oder den Bezug von Arbeitslosengeld eintreten. Denkbar ist auch, dass ein Arbeitnehmer wegen unterdurchschnittlicher Entgeltanpassung von der für ihn geltenden (höheren oder niedrigeren) Jahresarbeitsentgeltgrenze "eingeholt" und deshalb wieder krankenversicherungspflichtig wird.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge