Der Volontär kann einen Antrag auf Durchführung einer Einkommensteuerveranlagung stellen. Wird die Jahresarbeitslohngrenze nicht überschritten, fällt bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer nach Ablauf des Kalenderjahres keine Einkommensteuer an. Die Jahresarbeitslohngrenze, bis zu der im Kalenderjahr 2024 keine Einkommensteuer anfällt, beträgt 12.870 EUR.[1]
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