Ein Arbeitnehmer kann sich privat krankenversichern, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) des laufenden und des kommenden Jahres übersteigt. Sind diese Bedingungen erfüllt, wird aus der Pflichtmitgliedschaft in der GKV eine freiwillige Mitgliedschaft. Darüber muss die GKV den Arbeitnehmer schriftlich informieren.

Nach Erhalt der Mitteilung von der GKV kann innerhalb von 2 Wochen der Wechsel in die PKV erfolgen. Möchten Arbeitnehmer erst nach Ablauf der 2 Wochen einen PKV-Vertrag abschließen, müssen sie die 2-monatige Kündigungsfrist bei der GKV berücksichtigen.

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