Die Verbindungsstellen kooperieren mit den deutschen gesetzlichen Trägern und verschiedenen internationalen Organisationen in über 40 Staaten. Dies sind die ausländischen Träger in den EU-, EWR-Staaten und der Schweiz sowie den Staaten, mit denen Deutschland ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Die Verbindungsstellen sind Ansprechpartner für andere Sozialversicherungsträger, Versicherte, Arbeitgeber, Verbände. Die Verbindungsstellen beraten in versicherungs- und leistungsrechtlichen Fragen zu den im über- und zwischenstaatlichen Bereich geltenden Regelungen. Für die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung gibt es separate Verbindungsstellen, die auf die jeweiligen Bedürfnisse und Aufgaben spezialisiert sind.

Vereinbarungen und Vordrucke

Die Verbindungsstellen schließen mit den ausländischen Verbindungsstellen Vereinbarungen, in denen insbesondere die Details für die Umsetzung der über- und zwischenstaatlichen Regelungen und den Abkommen in der Praxis geregelt sind. Hierzu gehören insbesondere Verwaltungsvereinbarungen, in denen das zwischenstaatliche Verfahren geregelt ist. Ebenso werden in der Regel zweisprachige Vordrucke vereinbart. Mit diesen Vordrucken werden unter anderem die anzuwendenden Rechtsvorschriften festgelegt, Informationen ausgetauscht, Sachleistungsansprüche gewährt sowie Änderungen mitgeteilt. Weiterhin können mit diesen Vordrucken auch Versicherungszeiten bestätigt werden. Weitere Aufgaben der Verbindungsstellen sind die Gewährung und Abrechnung von Leistungen.

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