Die Entsendung gilt als unterbrochen, wenn zwischen 2 Einsätzen eine Unterbrechung von mehr als 12 Monaten vorliegt. Sollte die Unterbrechung kürzer sein, wird der gesamte Zeitraum als eine Entsendung betrachtet. Der Unterbrechungszeitraum wird allerdings nicht als Einsatzzeit berücksichtigt.

 
Praxis-Beispiel

Unterbrechung einer Entsendung für 3 Monate

Ein Arbeitnehmer wird für 2 Jahre nach Uruguay entsandt. Nach seiner Rückkehr arbeitet der Arbeitnehmer für 3 Monate in Deutschland. Der Arbeitgeber möchte den Arbeitnehmer erneut für 2 Jahre nach Uruguay entsenden. Zwischen dem erstem und dem zweiten Einsatzzeitraum liegt ein Unterbrechungszeitraum von 3 Monaten. Somit muss der Gesamtzeitraum betrachtet werden. Hierbei wird der Unterbrechungszeitraum nicht auf die Entsendedauer angerechnet. Der Gesamtzeitraum beträgt genau 48 Monate. Somit gelten auch für die zweite Entsendung die uruguayischen Rechtsvorschriften.

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