9.1 Welchen Einfluss haben Fehltage auf den Urlaubsanspruch?
Sie haben keinen Einfluss auf den Urlaubsanspruch. Der Arbeitgeber darf den Urlaub eines Beschäftigten wegen häufiger krankheitsbedingter Fehltage nicht kürzen. Das gilt auch bei Arbeitnehmern, die den größten Teil des Urlaubsjahres krank waren. In manchen Tarifverträgen ist eine Kürzung bei längerer Arbeitsunfähigkeit geregelt; diese Kürzungsmöglichkeit betrifft dann aber nur diejenigen Urlaubsansprüche, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehen.
Weitere Informationen: Kürzungsmöglichkeiten von Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit
9.2 Welche Besonderheiten gelten beim Verfall bei Langzeiterkrankung?

Urlaubsansprüche, die wegen Krankheit innerhalb eines Bezugszeitraums (Kalenderjahr) oder bis zum Ende des Übertragungszeitraums im Folgejahr nicht genommen werden können, verfallen erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Der Arbeitnehmer ist in einem solchen Fall aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, den Urlaub zu nehmen, der EuGH weitet deshalb den Übertragungszeitraum auf 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres aus. Die Urlaubsansprüche erlöschen auch dann nach 15 Monaten, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer während der ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit nicht auf den drohenden Verfall der Urlaubsansprüche hingewiesen hat. Denn der Arbeitgeber ist bei arbeitsunfähig erkrankten Beschäftigten nicht in der Lage, einen konkret zutreffenden Hinweis zu geben. Er weiß nicht, ob oder wann der Beschäftigte wieder arbeitsfähig sein wird.

Achtung: Hätte der Arbeitnehmer den Urlaub bis Beginn der Arbeitsunfähigkeit zumindest noch teilweise nehmen können, verfällt der Urlaubsanspruch jedoch nur dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig in die Lage versetzt hat, seinen Urlaub zu nehmen.[1]
Weitere Informationen: Urlaub: Besonderheiten bei Krankheit, Übertragung und Verfall bei Erkrankung im Urlaubsjahr
9.3 Kann eine Urlaubskürzung bei dauerhafter Krankheit durch Betriebsvereinbarung und/oder Tarifvertrag vereinbart werden?
Nicht bei gesetzlichem Mindesturlaub.
9.4 Was ist mit einem Mitarbeiter, der nach längerer Krankheit ausgeschieden ist und sich in der Nahtlosigkeitsregelung mit Arbeitslosengeld befindet?
Arbeitsverhältnis besteht fort, Fall einer Langzeiterkrankung.
Weitere Informationen: Urlaub: Besonderheiten bei Krankheit
9.5 Wenn der Mitarbeiter außerhalb des Krankengeldbezugs ist, Aussteuerung. Besteht der Urlaubsanspruch?
Ja.
Weitere Informationen: Urlaub: Besonderheiten bei Krankheit
9.6 Erkrankung im Urlaub: Ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Ausland (Urlaub nicht in Deutschland) anzuerkennen?
Ja.
Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 2 EFZG
Weitere Informationen: Auslandserkrankung
9.7 Wann muss eine Erkrankung während des Urlaubs gemeldet werden?
Unverzüglich.
Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG
Weitere Informationen: Anzeige- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers: Zeitpunkt der Mitteilung
9.8 Was passiert mit dem Urlaubsanspruch bei Krankheit über den Jahreswechsel und über den 31.3. des Folgejahres? Bleibt nur der Anspruch des gesetzlichen Urlaubs bestehen?
Der gesetzliche Urlaubsanspruch verfällt spätestens nach Ablauf eines Übertragungszeitraumes von 15 Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres, auch wenn die Arbeitsunfähigkeit des AN über diesen Zeitraum hinaus ununterbrochen andauert.
Weitere Informationen: Urlaub: Besonderheiten bei Krankheit; BAG, Urteil v. 18.9.2012, 9 AZR 623/10
9.9 Darf in der Wiedereingliederung Urlaub genommen werden?
Nein, während einer Wiedereingliederungsmaßnahme ist der Arbeitnehmer noch arbeitsunfähig krank.

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