Überblick

Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. Die Grundlagen und zugleich die Mindestvorgaben des Urlaubs finden sich im Bundesurlaubsgesetz. Dieses Gesetz fußt allerdings auf einer Europäischen Richtlinie, die gerade in jüngerer Zeit über Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes erheblichen Einfluss auf das Verständnis des gesetzlichen Mindesturlaubs hat.

Der (Erholungs-)Urlaub ist eine Zeitspanne, in der der Arbeitnehmer unter Fortzahlung seiner Bezüge mit dem Ziel der Erholung von der Arbeitspflicht befreit ist. Im Arbeitsverhältnis kann es auch aus verschiedenen anderen Gründen zu einer Freistellung von der Arbeitspflicht kommen. Zwar kann die Erholung auch der Sinn eines unbezahlten Urlaubs oder einer anderen Freistellung sein, wäre aber nur ein möglicher Zweck. Meist dienen andere Freistellungen jedoch anderen Zielrichtungen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften finden sich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Auch in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen können Regelungen zum Thema Urlaub enthalten sein.

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