Unterstützungen sind besondere Zahlungen des Arbeitgebers anlässlich bestimmter außergewöhnlicher Ereignisse außerhalb des Arbeitsverhältnisses (typisch: Notfallunterstützungen bei Krankheit, Tod oder sonstigen Unglücksfällen). Zudem können auch dingliche Leistungen (z. B. das Zurverfügungstellen von Räumlichkeiten, Werkzeug oder Fahrzeugen) als Unterstützungsleistungen verstanden werden. Sie stehen in jedem Fall nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis; auf sie besteht ohne ausdrückliche Vereinbarung kein Anspruch. Ein solcher ergibt sich auch nicht aus dem Gedanken einer nebenvertraglichen Fürsorgepflicht. Unterstützungen sind nach den Grundregeln für freiwillige Sonderzahlungen zu beurteilen. Unterstützungsleistungen ohne Anspruchscharakter liegen jedenfalls dann vor, wenn sie nicht regelmäßig und nur bei konkreten Anlässen geleistet werden (z. B. bei Hochwasser- oder Flutkatastrophen). Abzugrenzen sind Unterstützungsleistungen andererseits von Schenkungen. Entscheidend dafür ist die erkennbare Zwecksetzung, die bei Schenkungen einen ausschließlich persönlichen Bezug zu besonderen Umständen haben muss (z. B. Geburtstage, Heirat, Geburt eines Kindes).

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