Ist der Umzug des Arbeitnehmers beruflich veranlasst, kann der Arbeitgeber beruflich veranlasste Umzugskosten grundsätzlich bis zu den Höchstbeträgen steuerfrei ersetzen, die ein vergleichbarer Bundesbeamter als Umzugskostenvergütung erhalten würde. Werden umzugsrechtliche Pauschbeträge angesetzt, ist ein Nachweis der Aufwendungen nicht erforderlich.

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