(1) Für jeden Auszubildenden, der sich in einem anerkannten Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungstarifvertrages befindet, hat der Ausbildungsbetrieb der ULAK vor Beginn der Ausbildung eine von der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer bestätigte Abschrift des Ausbildungsvertrages zu übersenden. Soweit nicht bereits im Ausbildungsvertrag enthalten, hat der Ausbildungsbetrieb der Einzugsstelle mitzuteilen:
1. |
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Adresse des Hauptwohnsitzes des Auszubildenden |
2. |
Ausbildungsberuf |
3. |
Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns und des vereinbarten Ausbildungsendes |
4. |
eine vorangegangene Berufsausbildung und deren Bezeichnung |
5. |
vereinbarte Ausbildungsvergütung |
6. |
soweit vorhanden die Arbeitnehmer-Nummer des Auszubildenden |
(2) Der Ausbildungsbetrieb hat der ULAK bis zum 15. des Folgemonats mitzuteilen:
1. |
Höhe der gezahlten Ausbildungsvergütungen für die Monate, für die Erstattung begehrt wird |
2. |
Verlängerung der Ausbildungszeit |
3. |
Zeitpunkt und Grund (Abschluss oder Abbruch der Ausbildung, Wechsel des Ausbildungsbetriebes) der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses |
4. |
Weiterbeschäftigung des Auszubildenden nach Beendigung der Ausbildung |
5. |
entstandener und gewährter Urlaub im Auslernjahr |
(3) Das Meldeverfahren für Auszubildende gilt nicht für Ausbildungsbetrieb mit Betriebssitz im Land Berlin.
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