(1) Für jeden Auszubildenden, der sich in einem anerkannten Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungstarifvertrages befindet, hat der Ausbildungsbetrieb der ULAK vor Beginn der Ausbildung eine von der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer bestätigte Abschrift des Ausbildungsvertrages zu übersenden. Soweit nicht bereits im Ausbildungsvertrag enthalten, hat der Ausbildungsbetrieb der Einzugsstelle mitzuteilen:

 

1.

Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Adresse des Hauptwohnsitzes des Auszubildenden

 

2.

Ausbildungsberuf

 

3.

Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns und des vereinbarten Ausbildungsendes

 

4.

eine vorangegangene Berufsausbildung und deren Bezeichnung

 

5.

vereinbarte Ausbildungsvergütung

 

6.

soweit vorhanden die Arbeitnehmer-Nummer des Auszubildenden

 

(2) Der Ausbildungsbetrieb hat der ULAK bis zum 15. des Folgemonats mitzuteilen:

 

1.

Höhe der gezahlten Ausbildungsvergütungen für die Monate, für die Erstattung begehrt wird

 

2.

Verlängerung der Ausbildungszeit

 

3.

Zeitpunkt und Grund (Abschluss oder Abbruch der Ausbildung, Wechsel des Ausbildungsbetriebes) der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

 

4.

Weiterbeschäftigung des Auszubildenden nach Beendigung der Ausbildung

 

5.

entstandener und gewährter Urlaub im Auslernjahr

 

(3) Das Meldeverfahren für Auszubildende gilt nicht für Ausbildungsbetrieb mit Betriebssitz im Land Berlin.

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