TV Altersversorgung für Redakteure, Tageszeitungen, Bundesrepublik Deutschland, 15.12.1997 (AVE-Anfang: 01.01.1999 bzw. 30.01.1999)
Nummer: 22601.037
Klassifizierung: TV Altersversorgung für Redakteure
Fachbereich: Tageszeitungen
Tarifgebiet: Bundesrepublik Deutschland
Geltungsbereich: Redakteurinnen und Redakteure
Datum: 15. Dezember 1997
Vorgänger: 22601.005
AVE
AVE SH,NI,HH,HB,NW,RP,SL,HE,BW,BY,BE
AVE Anfang 01. Januar 1999
AVE MV,BB,SN
AVE Anfang 30. Januar 1999
Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 93 vom 21. Mai 1999
Bemerkung
- Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
- Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.
Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für Redakteure an Tageszeitungen
vom 5. Mai 1999
Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes wird im Einvernehmen mit dem Tarifausschuß der
Tarifvertrag über die Altersversorgung für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen vom 15. Dezember 1997
mit Wirkung vom 1. Januar 1999, jedoch für die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, und Sachsen sowie das Gebiet des früheren Berlin (Ost) vom 30. Januar 1999, für allgemeinverbindlich erklärt.
Die Allgemeinverbindlicherklärung erstreckt sich nicht auf die Bundesländer Sachsen-Anhalt und Thürungen.
Unterzeichnet:
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
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