TV Altersversorgung für Redakteure, Tageszeitungen, Bundesrepublik Deutschland, 15.12.1997 (AVE-Anfang: 01.01.1999 bzw. 30.01.1999)

Nummer: 22601.037

Klassifizierung: TV Altersversorgung für Redakteure

Fachbereich: Tageszeitungen

Tarifgebiet: Bundesrepublik Deutschland

Geltungsbereich: Redakteurinnen und Redakteure

Datum: 15. Dezember 1997

Vorgänger: 22601.005

AVE
AVE SH,NI,HH,HB,NW,RP,SL,HE,BW,BY,BE
AVE Anfang 01. Januar 1999

AVE MV,BB,SN
AVE Anfang 30. Januar 1999

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 93 vom 21. Mai 1999

Bemerkung

  1. Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
  2. Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für Redakteure an Tageszeitungen

vom 5. Mai 1999

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes wird im Einvernehmen mit dem Tarifausschuß der

Tarifvertrag über die Altersversorgung für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen vom 15. Dezember 1997

mit Wirkung vom 1. Januar 1999, jedoch für die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, und Sachsen sowie das Gebiet des früheren Berlin (Ost) vom 30. Januar 1999, für allgemeinverbindlich erklärt.

Die Allgemeinverbindlicherklärung erstreckt sich nicht auf die Bundesländer Sachsen-Anhalt und Thürungen.

Unterzeichnet:

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

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