TV Altersversorgung für Redakteure, Tageszeitungen, alte Bundesländer, 27.06.1986 (AVE-Anfang: 01.01.1987; AVE-Ende: 31.12.1998)

Nummer: 22601.005

Klassifizierung: TV Altersversorgung für Redakteure

Fachbereich: Tageszeitungen

Tarifgebiet: alte Bundesländer

Geltungsbereich: Redakteure

Datum: 27. Juni 1986

Nachfolger: 22601.037

AVE
AVE Anfang 01. Januar 1987
AVE Ende 31. Dezember 1998

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 154 vom 21. August 1987

Bemerkung

  1. Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
  2. Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für Redakteure an Tageszeitungen

vom 12. August 1987

Aufgrund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes werden im Einvernehmen mit dem Tarifausschuß die nachfolgend bezeichneten Tarifverträge, nämlich

b) der Tarifvertrag über die Altersversorgung für Redakteure an Tageszeitungen vom 27. Juni 1986

in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West),

mit Wirkung vom 1. Januar 1987 - für allgemeinverbindlich erklärt.

Unterzeichnet:

Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung

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