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Der betriebliche Alltag bleibt nicht statisch. Prozesse verändern sich, Arbeitsabläufe werden verändert, neue Maschinen und Anlagen eingesetzt, Produkte und Produktionsverfahren unterliegen Innovationen. Das hat Auswirkungen auf bestehende Gefährdungsbeurteilungen. Diese sind zu aktualisieren und an neue Gegebenheiten anzupassen (7. Schritt).

Auslöser können dabei innerhalb des Unternehmens liegende Veränderungen sein, etwa in der Änderung von Produktion und Produkten, aber auch Einflüsse von außen, etwa durch eine Änderung im Stand der Technik, bei Grenzwerten oder neuen Erkenntnissen der Arbeitsmedizin.

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