Rechtzeitig vor dem Tag der Stimmabgabe hat der Wahlvorstand die eigentliche Wahlhandlung vorzubereiten. Dazu gehört u. a. das Anfertigen der Stimmzettel und Wahlumschläge, die Versendung der Unterlagen für die schriftliche Stimmabgabe, die Beschaffung der Wahlurnen, die Einrichtung der Wahllokale oder des Wahllokals sowie die Bestellung von Wahlhelfern. Alle diese Schritte sollten in den vorbereitenden Sitzungen des Wahlvorstands abgeklärt worden sein. Der Tag vor der Stimmabgabe ist der letzte Tag für Mitteilungen von Entscheidungen über die Einsprüche gegen die Wählerliste. Am Wahltag selbst kann die Wählerliste nicht mehr geändert werden.

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