Rz. 105

Die Wahl findet in der Wahlversammlung geheim und schriftlich statt. Die eigentliche Stimmabgabe entspricht der der regulären Wahl.[1] Auf den Stimmzetteln kann jeder Wahlberechtigte maximal so viele Bewerber ankreuzen, wie Mitglieder der JAV zu wählen sind.

Gewählt werden kann grundsätzlich nur während der Wahlversammlung. Mit deren Ende ist die Wahl beendet, es sei denn, es findet eine nachträgliche schriftliche Stimmabgabe statt.

[1] S. o. Rz. 73 ff.

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