Rz. 12
Zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten gehören neben den betrieblichen Angelegenheiten wirtschaftlicher Natur, alle Vorgänge auf der Unternehmensebene, die sich im Betrieb auswirken.
Beispiele
- Unternehmenszusammenschlüsse,
- Übernahmen,
- Umwandlungen,
- Stilllegung eines Zulieferer- oder Abnehmerbetriebs desselben Unternehmens.
Rz. 13
Zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten i. S. v. § 45 Satz 1 BetrVG gehört aber auch die Wirtschaftspolitik staatlicher Organe, wenn sie unmittelbaren Einfluss auf den Betrieb oder seine Arbeitnehmer hat.
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