Rz. 20

Von besonderer Bedeutung ist das Bestimmtheitsgebot, das im Rahmen der Inhaltskontrolle von AGB Anwendung findet. Dieses fordert, dass die Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Klausel so genau beschrieben werden müssen, dass für den Verwender keine ungerechtfertigten Beurteilungsspielräume entstehen. Eine Klausel muss im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Zumutbaren die Rechte und Pflichten des Vertragspartners des Verwenders so klar und präzise wie möglich umschreiben.[1]

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