- Dokument in Textverarbeitung übernehmen
Anträge auf Teilzeit gem. § 8 TzBfG
Arbeitnehmer[1] | Antrag auf Teilzeitarbeit[2] | Entscheidung des Arbeitgebers | Frühest mögliche erneute Geltendmachung[3] | Bemerkungen | |||
Name | Vorname | Personalnummer | vom... ab... | Antrag stattgegeben ab......[4] | Antrag abgelehnt[5] | ||
Anträge auf Brückenteilzeit gem. § 9a TzBfG
Arbeitnehmer[6] | Antrag auf Teilzeitarbeit[7] | Entscheidung des Arbeitgebers | Frühest mögliche erneute Geltendmachung[8] | Bemerkungen | |||
Name | Vorname | Personalnummer | vom... für die Zeit von... bis... | Antrag stattgegeben ab......[9] | Antrag abgelehnt[10] | ||
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung dieser Frist ist der Zugang der Mitteilung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer nach § 8 Abs. 5 Satz 1 TzBfG oder der Eintritt der Fiktionswirkung nach § 8 Abs. 5 Satz 2 TzBfG.
Die Ablehnungsgründe müssen rational und nachvollziehbar sein. Das Gesetz selbst nennt beispielhaft als beachtliche Ablehnungsgründe die Fälle, in denen die Verkürzung der Wochenarbeitszeit die betriebliche Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Das Kostenargument wird der Arbeitgeber insbesondere dann anführen können, wenn Arbeitnehmer an technisch aufwendig ausgestatteten Arbeitsplätzen eine Arbeitszeitverteilung wünschen, die die Neueinrichtung von Arbeitsplätzen erfordern würde, obwohl diese Arbeitsplätze zu anderen Zeiten unbesetzt blieben.
Die Ablehnungsgründe können auch in einem Tarifvertrag festgelegt werden.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen