Begriff

Der Tarifvertrag ist ein von tariffähigen Parteien (Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber und Vereinigungen von Arbeitgebern) geschlossener Vertrag zur Regelung von Rechten und Pflichten der Tarifparteien (schuldrechtlicher Teil) und zur Festlegung von Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen und gemeinsame Einrichtungen der Tarifparteien zum Gegenstand haben können (normativer Teil).

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Der gesetzliche Rahmen für das Tarifrecht ist im Tarifvertragsgesetz, kurz TVG, festgelegt. Das TVG gilt entsprechend für Dienst- und Werkverträge von arbeitnehmerähnlichen Personen, wie insbesondere freie Mitarbeiter der Rundfunk- und Fernsehanstalten, freie Journalisten (§ 12a TVG).

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