Begriff

Zur Beschreibung psychischer Belastungen wird häufig der Begriff "Stress" gebraucht. Er wird unterschiedlich verwendet: Im Alltagssprachgebrauch meint jemand, der "im Stress ist", dass er viel zu tun und wenig Zeit hat. Wer "Stress mit seinem Kollegen" hat, befindet sich in einer Konfliktsituation. Auch in der Wissenschaft gibt es unterschiedliche Stressmodelle. In der Werkstoffkunde beschreibt der Begriff den Zug oder Druck auf ein Material. Je nachdem, welches Modell man zugrunde legt, ergeben sich daraus unterschiedliche Ansätze für Maßnahmen zur Stressvermeidung oder zum Stressabbau.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Das Arbeitsschutzgesetz enthält Bestimmungen, die auf eine Verbesserung der Arbeitsumwelt, der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer zielen. Hier sind auch die Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeführt, die den Gesundheitsschutz betreffen. Der Arbeitgeber muss demnach "eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung" erstellen und dann bei Bedarf Maßnahmen des Arbeitsschutzes daraus ableiten und umsetzen (§ 5 Abs. 1 ArbSchG). Dazu gehören gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 6 ausdrücklich auch die "psychischen Belastungen bei der Arbeit". Darüber hinaus verlangt § 3 Abs. 1 Satz 3 Arbeitsstättenverordnung die Berücksichtigung der psychischen Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung.

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