Finanzielle Unterstützungen, z. B. an Studenten, werden als Stipendien bezeichnet. Es handelt sich dabei um wesentliche Mittel der Förderung von begabten Menschen.
Lohnsteuer: Die Steuerfreiheit von Stipendien aus öffentlichen Mitteln ist in § 3 Nr. 11 und 44 EStG geregelt. Die OFD Frankfurt fasst mit der Verfügung v. 23.7.2018, S 2121 A - 013 - St 213, zusammen, wie bestimmte Stipendienprogramme nach § 3 Nr. 44 EStG steuerlich einzuordnen sind und welche Zuständigkeitsregelungen bei in- und ausländischen Stipendiengebern beachtet werden müssen.
Sozialversicherung: Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung bewerten u. a. Stipendiaten in ihrem Rundschreiben vom 23.11.2016 (GR v. 23.11.2016-II: Abschn. 4.4). Weitere Regelungen finden sich in § 14 Abs. 1 SGB IV.
Entgelt | LSt | SV |
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Stipendium, uneigennützig vergeben | frei | frei |
Stipendium der Firma | pflichtig | pflichtig |
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