Konkrete und übliche Jobtitel bringen mehr (Reichweite) als kreative Namensgebungen. Es gilt: So kurz wie möglich und so aussagekräftig wie möglich. Allgemeine Begrifflichkeiten, wie Mitarbeiter oder Allrounder, sowie firmeninterne Bezeichnungen, haben hier nichts zu suchen. Die Anzeige wird sonst nicht gefunden. Bezüglich der Aufgabe steht die Nennung zentraler Ziele und 5 bis 8 Hauptaufgaben in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit im Fokus. Dieser Abschnitt steht nach Eye-Tracking-Untersuchungen und Befragungen von Jobsuchenden im Mittelpunkt. Es empfiehlt sich unbedingt, den Fokus auf eine aussagekräftige, attraktive und authentische Formulierung zu legen. Eine realistische Tätigkeitsvorschau bringt dabei nicht weniger, sondern mehr passende Bewerbungen.

Hinweis: Nicht nur AGG-konform, sondern auch Diversity-freundlich

  • Wichtig bei der Formulierung einer Stellenanzeige ist die Beachtung von §§ 1, 7, 11 AGG. Stellenanzeigen und Personalauswahl dürfen (von wenigen spezifischen Ausnahmen abgesehen) nicht an "Rasse", ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität der (potenziellen) Bewerber anknüpfen.
  • Eine Stelle ist zudem gem. § 7 TzBfG grundsätzlich immer auch in Teilzeit auszuschreiben (außer betriebliche Umstände sprechen dagegen). Die Möglichkeit der Teilzeitbesetzung vergrößert darüber hinaus das potenzielle Bewerberfeld.
  • Will das Unternehmen nicht von vornherein insbesondere weibliche Bewerberinnen ausschließen, empfiehlt es sich, nicht nur inhaltlich auf die Attraktivität der Stelle für Frauen zu achten, sondern auch auf weibliche Formulierungen und Wortwahl. Während Frauen von männlich kodierten Worten (wie dominant und wettbewerbsstark) abgeschreckt werden, ist dies andersherum nicht so. Durch entsprechende Formulierungen kann so der Bewerbungseingang insgesamt erhöht werden.

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