Liegt für ein Auftragsverhältnis eine Statusentscheidung vor, kann der Auftraggeber eine Gruppenentscheidung beantragen.[1]

Die Gruppenfeststellung hat eine Wirkung von 2 Jahren. Wird innerhalb dieser 2 Jahre durch die Clearingstelle, im Rahmen einer Betriebsprüfung oder durch eine Krankenkasse eine Beschäftigung festgestellt, so tritt Versicherungspflicht in dieser Beschäftigung erst mit dem Tag der Bekanntgabe der Beschäftigung ein. Die Versicherungspflicht tritt also nicht rückwirkend ein. Von daher bietet die Gruppenfeststellung Rechtssicherheit für die Vergangenheit.

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