Die reguläre Amtszeit des Sprecherausschusses beträgt 4 Jahre. Die Amtszeit der zuletzt regulär im Jahr 2022 gewählten Sprecherausschüsse endet damit grundsätzlich am 31.5.2026.

Vorzeitig endet die Amtszeit des Sprecherausschusses, wenn er auf Antrag des Arbeitgebers oder mindestens eines Viertels der leitenden Angestellten wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten durch gerichtliche Entscheidung aufgelöst wird.[1] Darüber hinaus endet die Amtszeit vorzeitig, wenn die Wahl des Sprecherausschusses mit Erfolg angefochten wird oder die Mitglieder des Sprecherausschusses mehrheitlich ihren Rücktritt beschlossen haben.[2] In diesem Fall führt der Ausschuss die Geschäfte bis zur Neuwahl weiter.

Findet die Wahl des Sprecherausschusses außerhalb der regelmäßigen Wahlen (1.3. und 31.5.) statt, endet seine Amtszeit nicht, wie bei den regelmäßig gewählten Sprecherausschüssen, zum 31.5., wenn zu diesem Zeitpunkt die Amtszeit geringer als ein Jahr wäre. Die regelmäßigen Wahlen finden in diesem Betrieb dann erst zum übernächsten Termin statt.[3]

 
Praxis-Beispiel

Verlängerte Amtszeit des Sprecherausschusses

In Betrieb A wird erstmals am 1.8.2021 ein Sprecherausschuss gewählt. Die Amtszeit der regelmäßig gewählten Sprecherausschüsse endet zum 31.5.2022. Da zu diesem Zeitpunkt die Amtszeit des Sprecherausschusses in Betrieb A kürzer als ein Jahr wäre, endet seine Amtszeit erst zum 31.5.2026 bzw. findet zwischen dem 1.3. und 31.5.2026 die regelmäßige Wahl des Sprecherausschusses statt.

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