Das Vereinigte Königreich hat am 29.3.2017 den offiziellen Austrittsantrag nach Art. 50 EU-Vertrag gestellt und am 1.2.2020 die EU verlassen.[1] Mit dem Vereinigten Königreich wurde ein Austrittsabkommen geschlossen, das für sog. Bestandsfälle, also grenzüberschreitende Sachverhalte, die vor dem 1.1.2021 eingetreten sind und über diesen Zeitpunkt hinausgehen, beschlossen. Außerdem wurde zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit geschlossen. Dieses Abkommen beinhaltet Regelungen für Sachverhalte, die nach dem 31.12.2020 eingetreten sind.

 
Hinweis

Ist das Vereinigte Königreich ein Abkommensstaat?

Auf das Vereinigte Königreich finden derzeit das Austrittsabkommen und das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit Anwendung. Der Status des Vereinigten Königreichs ist noch nicht abschließend geklärt. Derzeit wird davon ausgegangen, dass das Vereinigte Königreich als Abkommensstaat angesehen werden kann.

[1]

S. Brexit.

3.1 Austrittsabkommen

Das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelte Austrittsabkommen findet vom 1.2.2020 an Anwendung.

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