Will der Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt für geleistete Überstunden einklagen, muss er im Einzelnen darlegen und beweisen, welche konkreten Leistungen er an den einzelnen Tagen außerhalb der regulären Arbeitszeit erbracht hat. Diese Darlegung ist nach Tagen und Stunden vorzunehmen. Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer im Einzelnen genau darlegen und beweisen, dass die Tätigkeiten auf Anordnung oder zumindest mit Billigung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen betrieblichen Arbeitszeit durchgeführt worden sind.[1]

Die Beweiserbringung durch den Arbeitgeber ist oftmals mit Schwierigkeiten verbunden, insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber die geleisteten Stunden nicht gegenzeichnet bzw. im Einzelnen schriftlich bestätigt.

Auch die Höhe der Überstundenvergütung ist vom Arbeitnehmer darzulegen und ggf. anhand der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zu beweisen.

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