Überblick

Schwerbehinderte Menschen als Mitarbeiter genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser ist wie alle anderen Arbeitgeberpflichten rund um schwerbehinderte Mitarbeiter im SGB IX verankert. Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Arbeitgeber ohne vorherige Anhörung der Schwerbehindertenvertretung ausspricht, ist unwirksam. Der folgende Beitrag behandelt umfassend Rechte und Pflichten des Arbeitgebers im Rahmen der Kündigung von schwerbehinderten Beschäftigten unter Berücksichtigung der aktuellen Regelungen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Das Recht der Schwerbehinderten ist im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) geregelt. Durch das Bundesteilhabegesetz vom 23.12.2016 wurde es umfassend geändert (BGBl 2016 I S. 3234 ff.). Die letzte Änderung erfolgte durch das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts vom 6.6.2023.

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