Nach § 160 Abs. 5 Satz 1 SGB IX darf die Ausgleichsabgabe nur für besondere Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben einschließlich begleitender Hilfen verwendet werden – soweit Mittel für denselben Zweck nicht von anderer Seite zu gewährleisten sind oder gewährt werden.

Konkret muss die Ausgleichsabgabe nach § 14 Abs. 1 SchwbAV verwendet werden für Leistungen

  • zur Förderung des Arbeits- und Ausbildungsplatzangebots für schwerbehinderte Menschen.

    Hierfür können Arbeitgeber vom Integrationsamt Darlehen und Zuschüsse erhalten. Der Arbeitgeber selbst muss sich aber in einem angemessenen Verhältnis an den Gesamtkosten beteiligen. Sind Rehabilitationsträger zur Leistung verpflichtet, darf das Integrationsamt keine Kosten übernehmen.

  • zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben, auch der Durchführung von Schulungs- und Bildungsmaßnahmen.

    Zu diesen Hilfen zählen z. B. technische Arbeitshilfen, Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung.

  • zur Durchführung von Forschungs- und Modellvorhaben auf dem Gebiet der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.
  • Maßnahmen zur beruflichen Orientierung.
  • Leistungen zur Deckung eines Teils der Aufwendungen für ein Budget für Arbeit oder für ein Budget für Ausbildung.

45 % des Gesamtaufkommens der Ausgleichsabgabe leiten die Integrationsämter an einen Ausgleichsfonds nach § 161 SGB IX weiter. Es handelt sich dabei um ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes mit eigener Rechnungs- und Wirtschaftsführung, das beim Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung gebildet wurde, um überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu fördern. Die übrigen 55 % der Mittel aus den Ausgleichsabgaben verwalten die Integrationsämter gesondert.

Nach dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts werden die Mittel aus der Ausgleichsabgabe ab 2024 nicht mehr für Werkstätten für behinderte Menschen zur Verfügung gestellt. Stattdessen werden die Mittel vollständig zur Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt verwendet.

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