Begriff

Betriebsräte haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die ihnen die für ihre Betriebsratstätigkeit erforderlichen Kenntnisse vermitteln. Dafür sind sie von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung zu befreien und der Arbeitgeber hat die anfallenden Sachkosten zu tragen. Daneben haben Betriebsräte noch einen zeitlich begrenzten Anspruch auf Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen von allgemeinem Interesse, vergleichbar einem Bildungsurlaub.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Der Schulungsanspruch ergibt sich aus § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG; die Verpflichtung zur Sachkostenübernahme folgt aus § 40 BetrVG.

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