Begriff

Bei der Schichtarbeit dauert eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die wirkliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinaus und wird daher von mehreren Arbeitnehmern (oder Arbeitnehmergruppen) in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge erbracht. Bei der Schichtarbeit arbeitet ein Teil der Arbeitnehmer eines Betriebs, während der andere Teil arbeitsfreie Zeit hat. Beide Beschäftigungsgruppen lösen sich regelmäßig nach einem feststehenden und überschaubaren Plan ab.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit bei Schichtarbeit finden sich im Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dort insbesondere in § 6 ArbZG. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist in § 87 BetrVG festgelegt. Für Jugendliche ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zu beachten. Wichtige Rechtsprechung: BAG, Urteil v. 18.7.1990, AZR 295/89 (eine 2-stündige Versetzung bei Beginn der Schichten steht dem Schichtbetrieb nicht entgegen); BAG, Urteil v. 11.4.2019, 6 AZR 249/18 (der Schichtplanturnus kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem Jahr betragen und monatlich aktualisiert werden); BAG, Urteil v. 15.9.2009, 9 AZR 757/08 (Direktionsrecht des Arbeitgebers); BAG, Urteil vom 29.9.2004, 5 AZR 559/03 (konkrete mitbestimmungspflichtige Sachverhalte).

Lohnsteuer: Die Besteuerung von Schichtarbeitszulagen richtetet sich nach § 39b EStG. Die Steuerfreiheit für Zulagen, die ungünstige Arbeitszeiten abdecken, ist in § 3b EStG geregelt.

Sozialversicherung: § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV definiert das zur Beitragspflicht in der Sozialversicherung heranzuziehende Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV legt fest, unter welchen Bedingungen bestimmte Entgeltbestandteile kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt darstellen.

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