Rz. 11

Bei Arbeitnehmern dürfen 80 % des Regelentgelts das Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen (Abs. 1 Satz 1; vgl. auch BSG, Urteil v. 13.11.2012, B 2 U 26/11 R). Die Vorschrift verfolgt das Ziel, dass Arbeitnehmer durch die Zahlung von Übergangsgeld nicht besser gestellt werden sollen, als wenn sie arbeiten würden; oft übersteigen nämlich die gesetzlichen Abzüge 20 % des Bruttoarbeitsentgelts.

Bei der Berechnung des Übergangsgeldes aus Arbeitseinkommen (= selbständige Tätigkeit) findet ein Vergleich mit dem Nettoeinkommen nicht statt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge