Rz. 1
Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 28, der bis auf eine einzige Veränderung beim Sprachgebrauch (Wort "ausüben" statt "verrichten") inhaltlich dem heutigen § 44 entspricht; fachliche Auswirkungen ergeben sich durch die andere Wortwahl nicht.
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