Rz. 11

Die Leistungen für Assistenz nach Abs. 1 umfassen auch Leistungen an Mütter und Väter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder (Abs. 3). Nach Angaben des Bundesverbandes behinderter und chronisch kranker Eltern e. V. leben in Deutschland ca. 1,8 Mio. behinderte und chronisch kranke Eltern mit ihren minderjährigen Kindern in einem Haushalt zusammen. Bei rund 900.000 von ihnen liegt eine anerkannte Schwerbehinderung vor. Für diesen Personenkreis stellt stellen Assistenzleistungen nach Abs. 3 eine wichtige Hilfe dar, um behinderungsbedingte Einschränkungen im Alltag mit Kindern ausgleichen zu können.

 

Rz. 12

Leistungen nach Abs. 3 werden nur an behinderte Mütter und Väter bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder erbracht. Die Assistenzleistungen beziehen sich dabei allein auf jene Bedarfe, die durch das Kind entstehen. Dies sind in erster Linie die direkt mit der Betreuung und Versorgung der Kinder verbundenen Tätigkeiten, wie die außerhäusige Begleitung der Kinder und die eigentliche Erziehungsarbeit. Aber auch mittelbar mit der Kinderbetreuung und -versorgung in Zusammenhang stehende Tätigkeiten, wie z. B. die Haushaltsführung (Waschen der Kleidung, Kochen der Familienmahlzeiten) können einen Assistenzbedarf rechtfertigen.

 

Rz. 13

Abs. 3 normiert die "Elternassistenz" oder "begleitete Elternschaft". Unter "Elternassistenz" werden einfache Assistenzleistungen an Eltern mit körperlichen oder Sinnesbehinderungen verstanden. Mit der Elternassistenz sollen Eltern mit Behinderungen in die Lage versetzt werden, selbstbestimmt und ihren eigenen Erziehungsvorstellungen entsprechend für das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Dabei kommen Assistenzleistungen in folgenden Bereichen in Betracht: Pflege und Versorgung des Kindes, Haushalt, Begleitung außerhalb der Wohnung (Einkäufe, Begleitung zum Kinderarzt, Kindergarten), Betreuung des Kindes während der Therapiezeiten des Elternteils, Assistenz bei der altersgerechten Entwicklung des Kindes.

 

Rz. 14

Bei der "begleiteten Elternschaft" handelt es sich um die pädagogische Anleitung, Beratung und Begleitung zur Wahrnehmung der Elternrolle. Die begleitete Elternschaft betrifft in erster Linie Eltern mit Lernschwierigkeiten, die oftmals Hilfen zur Unterstützung im Umgang mit ihrem Kind haben. Dabei geht es u. a. um die Strukturierung des Familienalltags, um den Umgang mit Geld und um Hilfen im Haushalt.

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