Rz. 6

Das Schwerbehindertengesetz, das mit dem In-Kraft-Treten des SGB IX aufgehoben wurde, ist als "Gesetz des guten Willens" bezeichnet worden. Hiermit sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass die für die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in Arbeit und Beruf Verantwortlichen, die privaten und öffentlichen Arbeitgeber, die ihnen in diesem Gesetz auferlegten Pflichten aus freiem Willen und in sozialer Verantwortung erfüllen würden und der Staat nur zurückhaltend, notfalls mit Zwangsmaßnahmen, eingreifen sollte.

 

Rz. 7

Solche Zwangsmaßnahmen sind die Bußgelder für die Fälle, in denen gegen Verpflichtungen vorsätzlich oder fahrlässig verstoßen wird (§ 238 — Bußgeldvorschriften). Eine weitere Sanktion ist auch die Ausgleichsabgabe in ihrer Ausgestaltung seit dem 1.1.2001. Hiermit wird das Ziel verfolgt, Pflichtverletzungen nach dem Grad dieser Verletzung zu ahnden: Je höher der Umfang der Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht, desto höher die Ausgleichsabgabe (§ 160 Abs. 2).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge