Rz. 1

Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 126 nach § 146 überführt.

§ 126 Abs. 2 Satz 1 wurde mit Wirkung zum 1.7.2001 geändert durch Art. 3 Nr. 27 des SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046). Abs. 1 Satz 2 wurde mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848).

Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 als § 146 neu gefasst. Dabei wurde sie zugleich geschlechtsneutral ausformuliert.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge