Eine Sammelbeförderung ist der unentgeltliche oder verbilligte Transport von mindestens 2 Arbeitnehmern zwischen Wohnung und (erster) Tätigkeitsstätte mit einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Beförderungsmittel. Die lohnsteuerliche Bedeutung der Sammelbeförderung liegt darin, dass der Gesetzgeber den geldwerten Vorteil einer Sammelbeförderung für den Arbeitnehmer steuerfrei stellt.
Lohnsteuer: Die Steuerfreiheit der Sammelbeförderung ergibt sich aus § 3 Nr. 32 EStG. Ergänzende Verwaltungsanweisungen enthalten die Lohnsteuer-Richtlinien in R 3.32 LStR.
Sozialversicherung: § 14 Abs. 1 SGB IV definiert den Arbeitsentgeltbegriff in der Sozialversicherung. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV grenzt die allgemeine Definition allerdings dahingehend ein, dass Arbeitsentgeltteile, die lohnsteuerfrei sind, nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gehören.
Entgelt | LSt | SV |
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Vom Arbeitgeber organisierte Beförderung mehrerer Arbeitnehmer | frei | frei |
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